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OVG Hamburg, 31.01.2003 - 4 Bs 443/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Träger der Sozial- und Jugendhilfe in Hamburg; Abgrenzung der Zuständigkeiten verschiedener Ämter
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 15.11.2002 - 13 VG 4829/02
- OVG Hamburg, 31.01.2003 - 4 Bs 443/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Hamburg, 18.12.2001 - 13 VG 569/01
Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2003 - 4 Bs 443/02
Insoweit ist der Sachverhalt im vorliegenden Fall nicht vergleichbar mit den Einzelumständen des - vom Bezirksamt mit der Beschwerde angeführten und noch im Zulassungsverfahren beim Beschwerdegericht anhängigen - Verfahrens 13 VG 569/2001 = 4 Bf 86/02.
- VG Hamburg, 26.05.2005 - 13 K 195/05
Zur Anwendung von § 19 SGB 8 für die Unterbringung einer geistig/seelisch …
In einer weiteren Entscheidung (VG Hamburg, Beschl. v. 15.11.2002, 13 VG 4829/2002; Beschwerde vom OVG, Beschl. v. 31.1. 2203 - 4 BS 443/02 -, zurückgewiesen) hat das Gericht in einem ähnlichen Fall einer Drogentherapie die dortigen Maßnahmen als Kombinationsleistung nach § 39 BSHG und § 19 SGB VIII für möglich gehalten, wobei dies nicht abschließend geklärt zu werden brauchte, da für beide Hilfearten der in Anspruch genommene Träger gleichermaßen zuständig war. - OVG Hamburg, 13.11.2003 - 4 Bs 425/03 Fragen der internen Behördenzuständigkeit bzw. der Vertretung der Antragsgegnerin im gerichtlichen Verfahren lassen diese Zuständigkeit unberührt (Beschl. d. Senats v. 31.1.2003, NordÖR 2003 S. 363).